Unsere Bilanz

Planen, Bauen und Wohnen

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Köln-Katalog

Der Köln-Katalog ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept, das wir im März 2023 verabschiedet haben. Ziel ist es, kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere zu fördern, die den begrenzten Raum effizient nutzen und gleichzeitig eine hohe Lebensqualität bieten. Obwohl wir nicht direkt an der Entwicklung des Köln-Katalogs beteiligt waren, unterstützen wir dessen Ziele. Im Rahmen der politischen Arbeit setzen wir uns für eine nachhaltige und lebenswerte Stadtentwicklung ein, welche mit den Zielen des Köln-Katalogs übereinstimmt.

Erbbaurecht: Bezahlbaren Wohnbau fördern

In Köln gibt es – wie in vielen Städten – brachliegende Flächen, die ehemals landwirtschaftlich, industriell oder anderweitig genutzt wurden. Viele Kommunen verkaufen solche Flächen und verlieren dadurch langfristig ihren Einfluss auf die Stadtentwicklung. Zwar lassen sich Bauprojekte vertraglich steuern, doch das Grundstück selbst entzieht sich der städtebaulichen Kontrolle. Hier setzt das Erbbaurecht an: Es erlaubt die Bebauung eines Grundstücks, ohne es zu verkaufen – quasi eine befristete Vermietung zu planbaren Konditionen. Der „Baustein 1“ des Erbbaurechts schafft hier klare Rahmenbedingungen und setzt gezielte Anreize für bezahlbaren Wohnraum. Für Bauvorhaben mit mindestens 30% gefördertem und 20% preisgedämpftem Wohnbau gilt: Der jährliche Erbbauzins, die „Miete“, beträgt für 60 Jahre nur 1,5% des nutzungsorientierten Verkehrswerts.

Otto-Langen-Quartier

Wir möchten, dass dieses Areal nicht ausschließlich von externen Investor*innen entwickelt wird, sondern soziokulturelle Einrichtungen aus der Stadtgesellschaft heraus entstehen. Durch unseren konsequenten Einsatz kann die Kulturinitiative raum13 hier nun entsprechende Maßnahmen entwickeln und umsetzen.

Brüsseler Platz

Der Zielkonflikt zwischen Lärmschutz und sozialem Leben wird in Köln nirgends deutlicher als am Brüsseler Platz. Unsere Initiative für flächendeckende Lärmmessungen sowie ein Antrag für ein Alkoholkonsum- statt eines Verweilverbots erwiesen sich als weitsichtig.

Höhenkonzept

Mit dem Beschluss des Höhenentwicklungskonzepts (HEK) 2025 durch den Stadtentwicklungsausschuss wurde ein zentraler Meilenstein für Kölns Stadtentwicklung gesetzt. Seit dem Auftrag des Hauptausschusses im Jahr 2020 wurde das Konzept gemeinsam mit Fachleuten, politischen Gremien und der Öffentlichkeit erarbeitet. Es legt klare Leitlinien für die städtebauliche Höhenentwicklung in der inneren Stadt fest und führt nun als verbindliches Instrument zu mehr Transparenz und Verlässlichkeit. Ein zentrales Prinzip: Jedes neue Hochhaus muss einen konkreten Mehrwert für die Öffentlichkeit bieten.

Erbbaurecht: Soziokulturelle Projekte fördern

Mit dem „Baustein 2“ des Erbbaurechts sichern wir die Zukunft vieler soziokultureller Einrichtungen auf städtischem Boden. Der Erbbauzins wird von 4 Prozent pro Jahr auf 0,75 Prozent gesenkt. Zudem ebnen wir den Weg für notwendige Sanierungen. Dazu werden wir bei erheblichen Investitionen sogar eine vollständige Aussetzung des Erbbauzinses ermöglichen. So können zum Beispiel historische Bauten erhalten werden. Dies stärkt nachhaltig das soziale und kulturelle Leben in Köln.

Wohnraum-Report

Der Kölner Wohnungsmarkt gehört zu den angespanntesten in ganz NRW. Durch eine regelmäßige Evaluation können Verwaltung und Politik mögliche Stellschrauben zur Effizienzsteigerung der Prozesse identifizieren. Die Prognose erlaubt eine zielorientiertere Zusammenarbeit und eine bessere Kapazitätsplanung.

Soziale Erhaltungssatzung

Soziale Erhaltungssatzungen haben das Ziel, die Wohnbevölkerung des Satzungsgebietes vor Verdrängungsprozessen und Gentrifizierung zu schützen. Als Ratsbündnis konnten wir vier weitere soziale Erhaltungssatzungen einführen.

Öffentlicher Raum

Die Debatte um die Ordnung des öffentlichen Raums polarisiert. Wir sind darauf bedacht, sie differenzierter zu führen – immer im Blick, dass es um Menschen geht.

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Köln-Katalog

Der Köln-Katalog ist ein Plan für die Stadt.
Er sagt, wie die Stadt sich gut entwickeln soll.
Wir haben den Plan im März 2023 beschlossen.
Ziele vom Köln-Katalog sind:
→ Stadtteile sollen dicht bebaut sein.
→ Die Stadt soll umweltfreundlich sein.
→ Die Menschen sollen sich dort wohlfühlen.
→ Der Platz in der Stadt soll gut genutzt werden.
Wir haben den Plan nicht selbst gemacht.
Aber wir finden den Plan gut.
Wir setzen uns in unserer Arbeit für diese Ziele ein.

Erb-Bau-Recht: Bezahlbaren Wohnraum fördern

In Köln gibt es viele leere Flächen.
Früher wurden diese Flächen zum Beispiel für Landwirtschaft oder Fabriken genutzt.
Manche Städte verkaufen solche Flächen.
Dann verlieren sie die Kontrolle über die Nutzung.
Das ist ein Problem für die Stadt-Planung.
Denn die Stadt kann später nicht mehr gut mitbestimmen.
Es gibt aber eine andere Lösung.
Die Lösung heißt: Erb-Bau-Recht.
Das bedeutet:
Die Stadt behält das Grundstück.
Andere dürfen auf dem Grundstück bauen.
Aber sie kaufen das Grundstück nicht.
Sie zahlen nur eine Art Miete an die Stadt.
Das ist gut für langfristige Planung.
Wir haben einen ersten Schritt gemacht.
Der heißt: Baustein 1.
Er regelt das Erb-Bau-Recht neu.
Und er macht günstiges Bauen einfacher.
Ein Beispiel:
Wenn jemand ein Haus bauen will mit
→ mindestens 30 Prozent geförderten Wohnungen und

→ 20 Prozent Wohnungen mit begrenzter Miete (gedeckelte Miete)

dann gilt:
Die Miete für das Grundstück ist 60 Jahre lang sehr niedrig.
Sie liegt bei 1,5 Prozent vom Wert des Grundstücks.

Otto-Langen-Quartier

Wir wollen, dass ein bestimmtes Gebiet in der Stadt gut genutzt wird.
Das Otto-Langen-Quartier ist ein großes Gebiet im Mülheimer Süden.
Nicht nur große Firmen oder Geld-Anleger sollen dort bauen.
Auch Einrichtungen für die Menschen in Köln sollen dort Platz haben.
Das heißt: Es soll dort auch Kultur geben.
Und Orte für das Zusammenleben.
Wir haben uns dafür stark gemacht.
Jetzt darf die Kultur-Gruppe raum13 dort etwas aufbauen.
Sie kann Ideen entwickeln und umsetzen.

Brüsseler Platz

Am Brüsseler Platz in Köln gibt es ein Problem.
Viele Menschen wollen dort feiern und sich treffen.
Aber es ist oft sehr laut.
Das stört andere Menschen, die dort wohnen.

Unsere Ideen haben die Situation besser gemacht.

Öffentlicher Raum

Viele Menschen streiten über Regeln für Plätze und Straßen.

Wir wollen in Ruhe über das Thema sprechen.
Denn es geht immer um Menschen.

Höhenkonzept

Die Stadt Köln plant, wie hoch neue Häuser gebaut werden dürfen.
Dafür gibt es jetzt ein neues Konzept.
Das Konzept heißt: Höhen-Entwicklungs-Konzept.
Die Abkürzung ist: HEK 2025.
Wir haben das Konzept im Ausschuss für Stadt-Entwicklung beschlossen.
Das war im Jahr 2025.
Es ist ein wichtiger Schritt für Kölns Stadt-Planung.
Die Arbeit am Konzept hat im Jahr 2020 begonnen.
Viele Menschen haben mitgemacht:
→ Fachleute
→ Politikerinnen und Politiker
→ Bürgerinnen und Bürger
Das Konzept gilt für die innere Stadt.
Es sagt genau, wo und wie hoch gebaut werden darf.
Das schafft Klarheit und Sicherheit für alle.
Ein wichtiges Ziel:
→ Jedes neue Hochhaus muss den Menschen in der Stadt etwas bringen.
Zum Beispiel:
→ einen Platz für alle
→ eine Kita
→ oder neue Bäume.

Erb-Bau-Recht: Platz für Kultur und Gemeinschaft schaffen

Viele Kultur-Orte in Köln stehen auf städtischem Boden.
Wir wollen, dass es diese Orte auch in Zukunft gibt.
Deshalb haben wir eine neue Regel gemacht.
Die Regel heißt: Baustein 2 im Erb-Bau-Recht.
Erb-Bau-Recht ist die Erlaubnis, dass man ein Haus auf dem Grundstück von der Stadt bauen darf.
Früher mussten diese Orte 4 Prozent von dem Wert von dem Grundstück bezahlen.
Jetzt sind es nur noch 0,75 Prozent.
Wenn ein Gebäude stark erneuert werden muss, helfen wir zusätzlich.
Bei sehr hohen Kosten kann die Miete ganz wegfallen.
Das hilft auch alten, wichtigen Gebäuden.
Diese Orte bleiben so erhalten.
Das ist gut für das Leben in der Stadt.
Denn Kultur und Gemeinschaft machen Köln stark.

Wohnraum-Report

In Köln gibt es zu wenige Wohnungen.
Das Problem ist besonders groß in NRW.
Deshalb schauen wir regelmäßig genau hin.
Wir prüfen:
→ Wie ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt?
→ Was kann besser gemacht werden?

Das nennt man: Wohnraum-Report.
Mit dem Report können Stadt und Politik besser planen.
Sie sehen früh, wo es Probleme gibt.
Dann können sie schneller handeln.
Das hilft, neue Wohnungen besser zu planen und zu bauen.

Soziale Erhaltungssatzung: Schutz vor teuren Mieten und Verdrängung

Manche Menschen können sich ihre Wohnung nicht mehr leisten.
Das passiert oft, wenn Häuser saniert werden.
Dann steigen die Mieten stark.
Menschen mit wenig Geld müssen dann wegziehen.
Das nennt man: Verdrängung oder Gentrifizierung.
Wir wollen das verhindern.
Dafür gibt es eine Regel.
Die Regel heißt: Soziale Erhaltungssatzung.
Sie schützt die Menschen in einem Stadtteil.
Damit sie dort wohnen bleiben können.
Wir haben vier neue dieser Regeln beschlossen.
So helfen wir, dass Köln für alle bezahlbar bleibt.

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