Volt-Fraktion fordert Einhaltung der Beschlusslage zum Mindestbeförderungsentgelt
Köln, den 19.03.2026 – Die Volt-Fraktion kritisiert das Vorgehen der Verwaltung bei der Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagenunternehmen. Obwohl der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen im Februar 2025 ein externes Gutachten beschlossen hatte, wurde dieses nicht eingeholt. Stattdessen stützt sich die Verwaltung lediglich auf interne Stichproben und legt bereits eine fertige Allgemeinverfügung vor. Aus Sicht von Volt fehlt damit die notwendige fachliche Grundlage für eine rechtssichere Entscheidung.
Die Volt-Fraktion fordert, die damit zusammenhängende Vorlage zum Kölner Taxitarif zurückzustellen, bis die rechtlichen Fragen geklärt sind und das geforderte Gutachten vorliegt. Die Fraktion bittet die Ratsmitglieder, dem eigenen Änderungsantrag entsprechend zuzustimmen.
Die Volt-Fraktion kündigt an, die Vorlage ohne belastbare Grundlage abzulehnen. Den Änderungsantrag der CDU-Fraktion hält die Volt-Fraktion lediglich Schadensbegrenzung und lehnt diesen daher ab.
„Wir brauchen eine fundierte und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für die Vorlage Taxitarif und die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts. Wenn ein Gutachten beschlossen wurde, dann muss es auch erstellt werden. Alles andere untergräbt die Beschlüsse des Ausschusses und gefährdet eine sachgerechte Entscheidung.“
Helena Woll , Ratsmitglied Volt-Fraktion
