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Wohnen wie in Wien?

Dem sind wir durch die Grundsatzentscheidung des Erbbaurechts ein ganzes Stück näher gekommen.

Diese Entscheidung ist ein Paradigmenwechsel für Köln, denn zuvor wurde das Erbbaurecht nur in Einzelfällen angewandt. Worum geht’s beim Erbbaurecht?

In Köln wie auch in fast jeder Kommune gibt es Grundstücke, denen in einer fernen Zukunft noch eine größere Schlüsselfunktion zukommen wird als heute. Das sind z. B. von der Stadtentwicklung eingeholte landwirtschaftliche Flächen, Industriebrachen oder andere Konversionsflächen. Viele Kommunen wählen heute die Lösung, die Grundstücke zu verkaufen und damit für immer aus der Hand zu geben. Die Projektentwicklung der Käufer wird dann zwar durch städtebauliche Verträge strukturiert. Aber das Grundstück bleibt dem gestalterischen Zugriff der Kommune für alle Zeit entzogen.

Aber jetzt gibt es klare Rahmenbedingungen. Besonders hervorzuheben: dass mit dieser Vorlage Fokus und Anreize für preisgedämpften und geförderten Wohnbau geschaffen werden, und zwar durch ein vergünstigten Zinssatz von 1,5 % im Vergleich zu 4 % , wenn weniger als 50 % gefördert und preisgedämpft gebaut wird.

Die Vergabe von Grundstücken in Erbpacht erhält wie gesagt langfristig den Handlungsspielraum für unsere Stadt. Das bringt zwar nicht schlagartig große Finanzzuwendungen wie durch Grundstücksverkäufe, schafft jedoch Wohnraum für die junge Generation, sichert stetige Einnahmen durch Erbbauzinseinnahmen und eröffnet durch etwaige Umnutzungen der Flächen im nächsten Jahrhundert neue Optionen für die künftigen Generationen. Ein wichtiger Schritt für bezahlbaren Wohnraum in Köln.

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